Cookie Richtlinien

Cookie Richtlinien

Neue Cookie Richtlinien

 

UPDATE: 

Was bisher nur als Empfehlung galt ist nun offiziell: Am 28.05.2020 entschied der BGH das diejenigen die Cookies auf Ihrer Seite setzten wollen, in jedem Fall die aktive Zustimmung des Nutzers benötigen. Eine Vorauswahl ist nicht mehr erlaubt!

Was sind eigentlich Cookies?

Cookies sind Textdateien, die der Browser beim Aufrufen einer Webseite auf dem Computer des Nutzers ablegt. Diese kleinen Textdateien speichern Daten vom Besuch der Webseite, sodass die Webseite eine bessere Benutzerfreundlichkeit aufweisen kann.
So müssen Sie z. B. bei einer Website nur einmal Ihre Sprache auswählen oder Ihre Login Daten angeben und beim nächsten Besuch sind die Felder oder Einstellungen für Sie gespeichert.

Was ändert sich zum Thema Cookies?

„Opt-in“ wird Pflicht

Bisher haben Sie mit Sicherheit mitbekommen, dass mit dem in Kraft treten der DSGVO-Richtlinien im Mai 2018, Sie immer wieder auf die Meldung „Es werden Cookies verwendet“ stoßen und dies per Einverständnis akzeptieren. Diese Vorauswahl nennt man „Opt-out“, da der Benutzer aktiv in den Datenschutzbestimmungen den Haken entfernen muss, wenn keine Cookies gesetzt werden sollen.

Der Europäische Gerichtshof, der über die Verwendung von Cookies entscheidet, hat sich für eine Erweiterung des Datenschutzes ausgesprochen. Dabei soll man in Zukunft nur noch eine „Opt-in“ Lösung bei Cookie-Abfragen bekommen. Dies bedeutet, dass Nutzer in Zukunft bei Cookie-Abfragen immer selbst das Häkchen zur Zustimmung setzen müssen. Außerdem legte das Gericht fest, dass Nutzer auch daüber die informiert werden müssen welche Cookies abesetzt und abgegriffen werden. Webseiten-Betreiber sind dann dazu verpflichtet, den Besucher darüber zu informieren wie lange die Cookies der Website gültig sind und zu welchem Zweck sie gespeichert werden.

Der aktuelle Entwurf verbietet technisch nicht notwendige Cookies generell, mit der Ausnahme, dass Nutzer deren Verwendung vorher zustimmen. Man unterscheidet zwischen technisch notwendigen und nicht notwendigen Cookies:

Technisch notwendige Cookies: Zur notwendigen Datenspeicherung gehören Cookies, die für die Funktionen einer Webseite zwingend erforderlich sind. Das meint etwa das Speichern von Log-in-Daten des Warenkorbs oder der Sprachauswahl durch sogenannte Session-Cookies (die beim Schließen des Browsers gelöscht werden).

Technisch nicht notwendige Cookies: Als nicht notwendige Cookies werden dagegen Textdateien angesehen, die nicht allein der Funktionsfähigkeit der Webseite dienen, sondern auch andere Daten erheben.

Das bedeutet, dass Sie als Webseitenbetreiber in Ihren Cookie Richtlinien nun festlegen müssen, wofür die Cookies gesetzt, welche Daten gespeichert und wie lange diese bei Ihnen bleiben bzw. wann diese gelöscht werden. Außerdem soll der Besucher der Webseite nun selbst das Häkchen setzen können, ganz ohne Vorauswahl.
 

Ab wann tritt diese Änderung in Kraft?

Die Änderungen des Cookieverhalten von Webseiten, Shops und Online-Plattformen ist als rechtliche Grundlage beschlossen. Bis das Gesetzt in Kraft tritt könnte es noch etwas dauern, da sich noch Rechtslücken zwischen der EUGH-Richtlinien und BGH-Richtlinien befinden. Wann die neuen Richtlinien also tatsächlich rechtskräftig sind, ist noch nicht absehbar.

Um vorzubeugen empfiehlt es sich hier aber jetzt bereits Maßnahmen zu ergreifen. Sprechen Sie uns gerne hierzu an.

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